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gbr1704
30.05.13 12:24  Menschenrechtsverletzungen in Deutschland
"Wer die Wahrheit nicht weiß, ist ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher."Berthold Brecht.

Die Straßburger Richter hatten Deutschland bereits mehrfach wegen nachträglich verhängter oder verlängerter Sicherungsverwahrung verurteilt. Sie sehen in dieser Praxis einen Verstoß gegen Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach nachträglich keine höhere Strafe verhängt werden darf, als “die im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte”.
Aufgrund dieser Urteile verabschiedete Deutschland ein neues Gesetz, das Anfang 2011 in Kraft trat. Damit ist die nachträgliche Verhängung oder Verlängerung einer Sicherungsverwahrung nun untersagt. Einer Sprecherin des Gerichtshof zufolge sind in Straßburg noch rund 20 ähnliche Beschwerden gegen Deutschland anhängig.
mehr dazu: http://wir-und-welt.jimdo.com/2013/01/02/menschenrechtsverletzungen-in-deutschland
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