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gbr1704
06.05.12 17:44  Die Konvention über Apatride funktioniert nicht mehr?
Ich bin in der Stadt Fergana (Usbekistan) geboren worden und da habe ich gewachsen. In 1989 in meiner Stadt fing der bürgerliche Krieg an. Ich habe in diesen Krieg alles verloren, und bin ich nach Russland abgereist. In 2003 bin ich nach Deutschland angekommen. In Zusammenhang mit dem, dass sind alle meinen Dokumente im Haus verbrannt, wenn mein Haus die Extremisten verbrennen haben, habe ich keine Staatsangehörigkeit erworben. Ich bin nach Deutschland illegal angekommen. Ich habe den Asylantrag gestellt. Den war sofort abgelehnt. Im Verwaltungsgericht, wohin ich mich mit der Beschwerde gewendet habe, der Richter mir gesagt hat, dass es keine Notwendigkeit gibt, ein anerkannter Flüchtling zu sein. Ich habe das Recht, mich mit dem Antrag auf die Anerkennung mich als Staatenloser zu wenden. In 2005 war der erste Antrag auf die Anerkennung mich als Staatenloser gereicht. Der Ausländeramt hat abgesagt, mich als Staatenloser anzuerkennen. Das Verwaltungsgericht hat meinem Antrag auch abgesagt. Das Gericht hat seine Absage davon begründet, dass ich ein Bürger Russlands sein kann.Jetzt habe ich die offizielle Bestätigung aus dem föderalen Immigrationsdienst Russischer Föderation über die Abwesenheit bei mir der Staatsangehörigkeit Russlands bekommen.Nicht schauend darauf, sagt der Ausländeramt dennoch ab, mich als Staatenloser anzuerkennen. Es existieren die Gesetze «der Staatsangehörigkeit» nicht nur in Deutschland, sondern auch in Russland. Damit ich die Staatsangehörigkeit Russlands bekommen habe, soll ich am Territorium Russlands Minimum 7 Jahre wohnen. Nur dann darf ich mich mit der Verzeihung über die Staatsangehörigkeit Russlands wenden. Wirklich weiß der Ausländeramt es nicht? Doch! Ich überzeugt, dass weiß. Alle russischen Instanzen, wohin ich mich wendete, schreiben mir dasselbe: es existieren die internationalen Normen nach der Anerkennung des Menschen als Apatrid. Ich soll mich zu germanischen Mächte für der Anerkennung mich als Staatenloser und der Ausgabe mir des Ausreiseausweises wenden. Hier, in Deutschland, ist mein Sohn geboren worden. Schon mehr als 3 Jahre können wir nicht für ihn die russische Staatsangehörigkeit erwerben, weil sein Vater ist von niemandem anerkannt?! Ich habe Briefe aus dem Generalkonsulat Russlands in Bonn. Die Antwort aus dem Aussenministerium Russlands, aus dem Kabinett des Ministerpräsidenten Russlands usw.
Wo soll ich nach der Wahrheit zu suchen??? Nach die Gerechtigkeit!
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