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11.03.12 21:12 Gerechtigkeit: Mythe oder die Realität?
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Gerechtigkeit bezeichnet das Verhalten eines Menschen oder eine soziale Gegebenheit, die subjektiv als gerecht beurteilt wird. Gerechtigkeit ist insofern eine Tugend.
Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates, das als Ordnungs- und Verteilungsprinzip immer wieder neu bestätigt und angewandt werden muss.
Seit Aristoteles wird zwischen ausgleichender und austeilender Gerechtigkeit unterschieden. Ausgleich wird im Verhältnis zwischen den Individuen geschaffen, wenn z.B. geschlossene Verträge eingehalten werden (der Verkäufer übergibt die Ware, der Käufer zahlt den Kaufpreis; die geleistete Arbeit wird entlohnt) oder Schadensersatz geleistet wird.
Die austeilende Gerechtigkeit bezieht sich auf das Verhältnis des Individuums zur Gemeinschaft: Das Individuum trägt (entsprechend seinen Kräften) zum Wohle der Gemeinschaft bei, erfüllt die staatsbürgerlichen Pflichten, zahlt Steuern etc., und die Gemeinschaft sorgt dafür, dass dem Individuum sein (verhältnismäßig) gerechter Anteil (z.B. Fürsorge) bzw. seine gerechte Strafe (bei Verstoß gegen die Ordnung) zukommt. Traditionell gehört damit die Aufrechterhaltung einer gerechten Ordnung zu den Pflichten der Herrschenden bzw. kommt den Beherrschten bei Unrecht ein Widerstandsrecht zu.
Schwierigkeiten hinsichtlich der Gerechtigkeit ergeben sich nicht aus diesen allgemeinen Bestimmungen, sondern jeweils im konkreten Einzelfall: innenpolitisch z.B. bei der Frage, welche Aufgaben der Sozialstaat im einzelnen zu erfüllen hat (Vorsorge-, Nachsorge-, Nachtwächterstaat), in der internationalen Politik bspw. bei der Frage, welcher (z.B. Wohlstands-, Gesundheits-, Bildungs-)Unterschied zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern noch als gerecht beurteilt wird.
Also: die rechtmäßige Gesellschaft es, wozu strebt den normalen Staat. Ob die Konstruktion der rechtmäßigen Gesellschaft möglich ist, oder es nur die Mythe ?
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Gerechtigkeit bezeichnet das Verhalten eines Menschen oder eine soziale Gegebenheit, die subjektiv als gerecht beurteilt wird. Gerechtigkeit ist insofern eine Tugend.
Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates, das als Ordnungs- und Verteilungsprinzip immer wieder neu bestätigt und angewandt werden muss.
Seit Aristoteles wird zwischen ausgleichender und austeilender Gerechtigkeit unterschieden. Ausgleich wird im Verhältnis zwischen den Individuen geschaffen, wenn z.B. geschlossene Verträge eingehalten werden (der Verkäufer übergibt die Ware, der Käufer zahlt den Kaufpreis; die geleistete Arbeit wird entlohnt) oder Schadensersatz geleistet wird.
Die austeilende Gerechtigkeit bezieht sich auf das Verhältnis des Individuums zur Gemeinschaft: Das Individuum trägt (entsprechend seinen Kräften) zum Wohle der Gemeinschaft bei, erfüllt die staatsbürgerlichen Pflichten, zahlt Steuern etc., und die Gemeinschaft sorgt dafür, dass dem Individuum sein (verhältnismäßig) gerechter Anteil (z.B. Fürsorge) bzw. seine gerechte Strafe (bei Verstoß gegen die Ordnung) zukommt. Traditionell gehört damit die Aufrechterhaltung einer gerechten Ordnung zu den Pflichten der Herrschenden bzw. kommt den Beherrschten bei Unrecht ein Widerstandsrecht zu.
Schwierigkeiten hinsichtlich der Gerechtigkeit ergeben sich nicht aus diesen allgemeinen Bestimmungen, sondern jeweils im konkreten Einzelfall: innenpolitisch z.B. bei der Frage, welche Aufgaben der Sozialstaat im einzelnen zu erfüllen hat (Vorsorge-, Nachsorge-, Nachtwächterstaat), in der internationalen Politik bspw. bei der Frage, welcher (z.B. Wohlstands-, Gesundheits-, Bildungs-)Unterschied zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern noch als gerecht beurteilt wird.
Also: die rechtmäßige Gesellschaft es, wozu strebt den normalen Staat. Ob die Konstruktion der rechtmäßigen Gesellschaft möglich ist, oder es nur die Mythe ?