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15.04.10 09:44 Fahrradtour extrem
In Deutschland gibt es viele Gesetze, für jeden Schiss eins!
Aber manche Gesetze fehlen einfach noch. Dann gelten andere Gesetze, die irgendwie passen müssen.
Also steigen wir aufs Fahrrad!
Die Beleuchtung und Warneinrichtungen (Lichter, Reflektoren, Bimmel) muss zugelassen sein, das sagt ein Gesetz. Auch 2 unabhängig wirkende Bremsen (vorn, hinten) sind Pflicht. Und die Reifen? Das vorgeschriebene Mindestprofil ist einfach lächerlich; Straßen-Rennräder fahren fast mit legaler Glatze.
Interessant wird es bei Maßen und Gewichten, da gilt § 32 StVZO (kennen wir auch vom Auto, gilt aber für alle "Fahrzeuge im Straßenverkehr, nach § 63 also auch für Fahrräder)
Als einspuriges Zugfahrzeug ist die Maximalbreite des gesamten Fuhrwerks 100 cm. Da kann ich schon meinen breitesten Sessel als Sitz montieren und extrem breite Reifen aufziehen
Die Höhe darf nicht über 4 m gehen, sonst bleibe ich an der Brückenunterführung hängen
Bei der Länge gibt es 2 Maße: Mit bis zu 2 Achsen maximal 12 m, mit 3 Achsen (z.B. mit Anhänger) 18,75 m
Das zulässige Gesamtgewicht und Achslast ist in § 34 StVZO geregelt. Da komme ich beim Fahrrad mit Anhänger auf 28,00 t
Da das gesamte Gespann keinen Motor hat, braucht man dafür auch keinen Führerschein und muss nie zum TÜV!
Also, fleißig trainieren und dann auf zur nächsten Fahrradtour ins Grüne -- mit komplettem Hausrat und Marschverpflegung für eine Kompanie.
Weit kommen wir aber nicht, denn in Österreich gibt es passende Gesetze, die erlauben dann nicht die Einreise mit meinem Monster-Bike
Aber manche Gesetze fehlen einfach noch. Dann gelten andere Gesetze, die irgendwie passen müssen.
Also steigen wir aufs Fahrrad!
Die Beleuchtung und Warneinrichtungen (Lichter, Reflektoren, Bimmel) muss zugelassen sein, das sagt ein Gesetz. Auch 2 unabhängig wirkende Bremsen (vorn, hinten) sind Pflicht. Und die Reifen? Das vorgeschriebene Mindestprofil ist einfach lächerlich; Straßen-Rennräder fahren fast mit legaler Glatze.
Interessant wird es bei Maßen und Gewichten, da gilt § 32 StVZO (kennen wir auch vom Auto, gilt aber für alle "Fahrzeuge im Straßenverkehr, nach § 63 also auch für Fahrräder)
Als einspuriges Zugfahrzeug ist die Maximalbreite des gesamten Fuhrwerks 100 cm. Da kann ich schon meinen breitesten Sessel als Sitz montieren und extrem breite Reifen aufziehen
Die Höhe darf nicht über 4 m gehen, sonst bleibe ich an der Brückenunterführung hängen
Bei der Länge gibt es 2 Maße: Mit bis zu 2 Achsen maximal 12 m, mit 3 Achsen (z.B. mit Anhänger) 18,75 m
Das zulässige Gesamtgewicht und Achslast ist in § 34 StVZO geregelt. Da komme ich beim Fahrrad mit Anhänger auf 28,00 t
Da das gesamte Gespann keinen Motor hat, braucht man dafür auch keinen Führerschein und muss nie zum TÜV!
Also, fleißig trainieren und dann auf zur nächsten Fahrradtour ins Grüne -- mit komplettem Hausrat und Marschverpflegung für eine Kompanie.
Weit kommen wir aber nicht, denn in Österreich gibt es passende Gesetze, die erlauben dann nicht die Einreise mit meinem Monster-Bike