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завсегдатай
una_estrella
12.12.10 08:33  news
Ein Arzt verweigerte einem Patienten die Behandlung, weil dieser ein Hakenkreuz-Tattoo hatte. Soll ihn deshalb ein Berufsverbot treffen? Für Mediziner gelten oft besondere Verhaltensregeln.

Die Ehefrau war empört. Was dieser Arzt getan hatte, wollte sie nicht akzeptieren. So rief sie bei der Bild an, Deutschlands Fachblatt für Empörung, und beklagte: Ihr Mann habe sich an der Schilddrüse operieren lassen wollen, aber der Arzt habe ihn einfach liegen lassen. Der ihr angetraute Lkw-Fahrer hatte schon narkotisiert im Operationssaal des katholischen Brüderkrankenhauses St.Josef in Paderborn gelegen, als der Operateur das Tattoo am rechten Oberarm des 36-Jährigen erblickte: Ein Reichsadler thronte da auf einem von Lorbeer umrankten Hakenkreuz. Der Chirurg sah es und ging. "Ich kann Ihren Mann nicht operieren. Ich bin Jude", sagte er der Ehefrau. Seinem Schicksal überließ er den Patienten aber nicht, sondern verständigte die Oberärztin, die den Eingriff erfolgreich vornahm.
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