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29.04.10 15:02
Bemerkenswerte Gerichtsurteile
 
gadacz патриот
gadacz
in Antwort gadacz 29.04.10 14:24, Zuletzt geändert 29.04.10 15:03 (gadacz)
  • AG Mönchengladbach
    Zwei getrennte Betten in einem Doppelzimmer und daraus resultierender unharmonischer Geschlechtsverkehr während des Urlaubs sind kein Reisemangel, weil dem Gericht mehrere allgemein übliche Varianten des Beischlafs bekannt sind, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Außerdem hätten die Betten leicht mit etwas Schnur oder einem Hosengürtel, der in seiner ursprünglichen Funktion in diesem Augenblick sicher nicht benötigt wurde, zusammengebunden werden können.
  • AG Nürnberg
    Die Benutzung der Toilette einer Mietwohnung trotz des Hinweises eines Handwerkers, dass an den Toilettenrohren des Mietshauses Arbeiten durchgeführt würden und die dadurch erfolgende Begießung der Monteure mit Fäkalien sowie die Äußerung: "Familie XYZ scheißt, wenn sie scheißen muss" rechtfertigen noch keine fristlose Kündigung durch den Vermieter.
  • OLG Hamm
    Ein Autofahrer kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn durch das laute Zuschlagen seiner Autotür in der Nähe eines Hühnerstalls 143 Hühner vor Schreck sterben. Mit dieser übertriebenen Reaktion der Hühner habe er nicht rechnen müssen.
  • AG Brilon
    Ein Rechtsanwalt hatte gegen seinen Mandanten eine Kostenforderung in Höhe von 1114 DM. Dieser überwies den Betrag an einem Tag in der Weise, dass er keine Einzelüberweisung über den Gesamtbetrag vornahm, sondern 1114 Einzelüberweisungen über 1 DM. Der Anwalt mußte am Tag nach der Buchung nicht nur 557 Kontoauszüge von seiner Bank abholen, sondern für die Einzelbuchungen auch noch 557 DM Buchungsgebühren bezahlen. Diese Buchungsgebühren forderte er als Schadensersatz von dem Mandanten. Das Gericht gab ihm Recht, weil der Mandant insoweit den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) erfüllt habe.
  • BGH zu den ehelichen Pflichten einer Ehefrau
    Die Ehefrau hatte ihrem jetzt die Scheidung fordernden Ehemann erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und sei imstande dabei Zeitung zu lesen. Der eheliche Verkehr sei eine Schweinerei. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen, mit Kindern könne sie nichts anfangen. In diesem Sinne hatte sie sich auch Dritten gegenüber geäußert.
    Der Bundesgerichtshof führte in seiner Entscheidung aus, dass die Frau ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit genügt, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und verbietet es Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.
  • AG Berlin
    Ein Mann befahl seinem Schäferhund, als sich ein Polizeibeamter in Uniform näherte: "Adolf, sitz! Mach den Gruß!" Der Hund setzte sich und hob die rechte Pfote zum Hitlergruß.
    Die Staatsanwaltschaft Berlin warf dem Herrchen und seinem Hund Volksverhetzung vor, zu einer Verurteilung kam es allerdings nicht.
  • AG Essen
    Eine Frau hatte einem Mann an Weiberfasnacht in einem Einkaufszentrum die Krawatte abgeschnitten. Der verklagte sie auf Zahlung von 40 DM.
    Das Amtsgericht verurteilte die Frau, da dem verwirklichten Erfolg der Unrechtsgehalt nicht aus Gründen der Sozialadäquanz abgesprochen werden kann.
  • OLG Düsseldorf
    Ein Versicherungsnehmer hatte am Morgen des 1. Weihnachtsfeiertags die Kerzen des Adventskranzes angezündet. Dann ging er ins Schlafzimmer um seine Lebensgefährtin zu wecken, die ihn nochmal zu sich ins Bett zog. Währenddessen fing der Adventskranz Feuer.
    Die Richter sprachen den Versicherungsnehmer von dem Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung des Brandschadens frei, weil sie ihm abnahmen und auch akzeptierten, dass er nach Betreten des Schlafzimmers "den körperlichen Reizen seiner Lebensgefährtin erlegen war und nicht mehr an den Adventskranz dachte."
  • OLG Düsseldorf
    Eine getrennt lebende Ehefrau hat ihre Unterhaltsansprüche nicht dadurch verwirkt, weil sie dreimal mit einem Revolver (Kaliber 4mm) auf ihren Ehemann geschossen hat, wenn der Ehemann unmittelbar nach den Schüssen einen gelassenen Eindruck gemacht und sogar scherzend erklärt hat, dass er ein Projektil aus einer solch kleinkalibrigen Waffe mit den Zähnen auffange, was zeige, dass er den Vorfall nicht als gravierend angesehen habe.
  • LG Aachen
    Ein Richter hatte gelangweilt während der Sitzung seiner Zivilkammer mit Bleistift "Männchen" an den Rand der Akte gemalt. Diese Akte ging im Verfahren ihren Weg zu den höchsten Gerichten. Der dortige Präsident missbilligte die "Männchen" aufs schärfste und wollte unbedingt ermitteln, wer dafür verantwortlich war. Er verlangte dienstliche Erklärungen aller beteiligten Richter von den verschiedenen Gerichten, die aber alle schrieben: "Ich habe die Männchen nicht gemalt." Zuletzt kam die Akte nach 4 Jahren dann zu dem "Aktenmaler", der las die Erklärungen der Spitzen der deutschen Justiz, nahm seinen Radiergummi, radierte ein wenig und schrieb: Welche Männchen?
  • Bundesverwaltungsgericht zum Thema "schlafender Richter als Rechtsmittelgrund":
    Allein daraus, dass der Richter über einen längeren Zeitraum ununterbrochen die Augen geschlossen und den Kopf auf die Brust gesenkt hatte, lässt sich nicht sicher darauf schließen, dass er tatsächlich über einen längeren Zeitraum geschlafen hat. Diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden. Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise abwesend ist, wenn andere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen. Auch bei dem geschilderten "Hochschrecken" des Richters kann es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt haben.
 

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