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29.04.10 14:24 Deutsche Gesetze und Verordnungen
In Deutschland gibt es für jeden Schiss ein Gesetz. Alles ist bis in das Detail geregelt und verordnet. Individuelle Entfaltung ist nicht gefragt.
Ein paar nette Beispiele, wie weit unsere Gesetzgeber und Behörden für uns denken:
Ein paar nette Beispiele, wie weit unsere Gesetzgeber und Behörden für uns denken:
- § 26 Landesreisekostengesetz NRW: Stirbt ein Beamter während der Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet.
Da hat er halt Pech gehabt! - Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen: Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
Das ist wirklich einmalig - § 41 Abs. 2 Punkt 8 StVO (Zeichen 286 - Eingeschränktes Halteverbot):
Das Zusatzschild "(Rollstuhlfahrersymbol ) mit Parkausweis Nr.... frei" nimmt Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde , jeweils mit besonderem Parkausweis, vom Halteverbot aus.
Wie sieht der Blinde das Schild , wenn er von langer Autofahrt ermüdet ankommt? - Eisenbahnkreuzungsgestz:
- § 1 II: Kreuzungen sind entweder höhengleich oder nicht höhengleich.
Da bin ich aber froh. Ich hätte es sonst nicht bemerkt - § 1 III: Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind die Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sowie die Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, ...
Wie sinnvoll in diesem Sinne
- § 1 II: Kreuzungen sind entweder höhengleich oder nicht höhengleich.
- § 1314 II BGB: Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn
1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit befand;
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
Ich war besoffen und wusste nichts mehr, was nun? - § 87 II StPO: Zur Besichtigung oder Öffnung einer schon beerdigten Leiche ist ihre Ausgrabung statthaft.
Wie großzügig; sonst müsste der Obduzent ja einen Tunnel zur Leiche bauen. - Auszug aus der Benutzungsordnung für Aborte in öffentlichen Gebäuden (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt vom 1. April 1993):
- § 5: Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. ... Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.
- § 6: Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens.
- § 8: Der dafür vorgesehenen Vorrichtung sind Reinigungsfähnchen (14 x 10 cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch fünf, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als fünf Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig zu benutzen.
- § 10: Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen.
... Eine abschließende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.
Endlich weiß ich, wie es geht
29.04.10 15:02 Bemerkenswerte Gerichtsurteile
в ответ gadacz 29.04.10 14:24
- AG Mönchengladbach
Zwei getrennte Betten in einem Doppelzimmer und daraus resultierender unharmonischer Geschlechtsverkehr während des Urlaubs sind kein Reisemangel, weil dem Gericht mehrere allgemein übliche Varianten des Beischlafs bekannt sind, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Außerdem hätten die Betten leicht mit etwas Schnur oder einem Hosengürtel, der in seiner ursprünglichen Funktion in diesem Augenblick sicher nicht benötigt wurde, zusammengebunden werden können. - AG Nürnberg
Die Benutzung der Toilette einer Mietwohnung trotz des Hinweises eines Handwerkers, dass an den Toilettenrohren des Mietshauses Arbeiten durchgeführt würden und die dadurch erfolgende Begießung der Monteure mit Fäkalien sowie die Äußerung: "Familie XYZ scheißt, wenn sie scheißen muss" rechtfertigen noch keine fristlose Kündigung durch den Vermieter. - OLG Hamm
Ein Autofahrer kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn durch das laute Zuschlagen seiner Autotür in der Nähe eines Hühnerstalls 143 Hühner vor Schreck sterben. Mit dieser übertriebenen Reaktion der Hühner habe er nicht rechnen müssen. - AG Brilon
Ein Rechtsanwalt hatte gegen seinen Mandanten eine Kostenforderung in Höhe von 1114 DM. Dieser überwies den Betrag an einem Tag in der Weise, dass er keine Einzelüberweisung über den Gesamtbetrag vornahm, sondern 1114 Einzelüberweisungen über 1 DM. Der Anwalt mußte am Tag nach der Buchung nicht nur 557 Kontoauszüge von seiner Bank abholen, sondern für die Einzelbuchungen auch noch 557 DM Buchungsgebühren bezahlen. Diese Buchungsgebühren forderte er als Schadensersatz von dem Mandanten. Das Gericht gab ihm Recht, weil der Mandant insoweit den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) erfüllt habe. - BGH zu den ehelichen Pflichten einer Ehefrau
Die Ehefrau hatte ihrem jetzt die Scheidung fordernden Ehemann erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und sei imstande dabei Zeitung zu lesen. Der eheliche Verkehr sei eine Schweinerei. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen, mit Kindern könne sie nichts anfangen. In diesem Sinne hatte sie sich auch Dritten gegenüber geäußert.
Der Bundesgerichtshof führte in seiner Entscheidung aus, dass die Frau ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit genügt, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und verbietet es Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. - AG Berlin
Ein Mann befahl seinem Schäferhund, als sich ein Polizeibeamter in Uniform näherte: "Adolf, sitz! Mach den Gruß!" Der Hund setzte sich und hob die rechte Pfote zum Hitlergruß.
Die Staatsanwaltschaft Berlin warf dem Herrchen und seinem Hund Volksverhetzung vor, zu einer Verurteilung kam es allerdings nicht. - AG Essen
Eine Frau hatte einem Mann an Weiberfasnacht in einem Einkaufszentrum die Krawatte abgeschnitten. Der verklagte sie auf Zahlung von 40 DM.
Das Amtsgericht verurteilte die Frau, da dem verwirklichten Erfolg der Unrechtsgehalt nicht aus Gründen der Sozialadäquanz abgesprochen werden kann. - OLG Düsseldorf
Ein Versicherungsnehmer hatte am Morgen des 1. Weihnachtsfeiertags die Kerzen des Adventskranzes angezündet. Dann ging er ins Schlafzimmer um seine Lebensgefährtin zu wecken, die ihn nochmal zu sich ins Bett zog. Währenddessen fing der Adventskranz Feuer.
Die Richter sprachen den Versicherungsnehmer von dem Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung des Brandschadens frei, weil sie ihm abnahmen und auch akzeptierten, dass er nach Betreten des Schlafzimmers "den körperlichen Reizen seiner Lebensgefährtin erlegen war und nicht mehr an den Adventskranz dachte." - OLG Düsseldorf
Eine getrennt lebende Ehefrau hat ihre Unterhaltsansprüche nicht dadurch verwirkt, weil sie dreimal mit einem Revolver (Kaliber 4mm) auf ihren Ehemann geschossen hat, wenn der Ehemann unmittelbar nach den Schüssen einen gelassenen Eindruck gemacht und sogar scherzend erklärt hat, dass er ein Projektil aus einer solch kleinkalibrigen Waffe mit den Zähnen auffange, was zeige, dass er den Vorfall nicht als gravierend angesehen habe. - LG Aachen
Ein Richter hatte gelangweilt während der Sitzung seiner Zivilkammer mit Bleistift "Männchen" an den Rand der Akte gemalt. Diese Akte ging im Verfahren ihren Weg zu den höchsten Gerichten. Der dortige Präsident missbilligte die "Männchen" aufs schärfste und wollte unbedingt ermitteln, wer dafür verantwortlich war. Er verlangte dienstliche Erklärungen aller beteiligten Richter von den verschiedenen Gerichten, die aber alle schrieben: "Ich habe die Männchen nicht gemalt." Zuletzt kam die Akte nach 4 Jahren dann zu dem "Aktenmaler", der las die Erklärungen der Spitzen der deutschen Justiz, nahm seinen Radiergummi, radierte ein wenig und schrieb: Welche Männchen? - Bundesverwaltungsgericht zum Thema "schlafender Richter als Rechtsmittelgrund":
Allein daraus, dass der Richter über einen längeren Zeitraum ununterbrochen die Augen geschlossen und den Kopf auf die Brust gesenkt hatte, lässt sich nicht sicher darauf schließen, dass er tatsächlich über einen längeren Zeitraum geschlafen hat. Diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden. Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise abwesend ist, wenn andere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen. Auch bei dem geschilderten "Hochschrecken" des Richters kann es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt haben.
Водяной
29.04.10 15:27 Re: Deutsche Gesetze und Verordnungen
Ansonsten sehr amüsant. Da kann man sich auch fragen, ob immer jemand wirklich ein Krimineller ist, wenn er gesetzwidrig handelt... bezweifle ich schon lange.
в ответ gadacz 29.04.10 14:24
В ответ на:
Wie sieht der Blinde das Schild , wenn er von langer Autofahrt ermüdet ankommt?
Muß er überhaupt nicht, das tut der Fahrer. In dem Gesetz müsste allerdings stehen nicht "nimmt Schwerbehinderte ... aus", sondern "nimmt Fahrzeuge der Schwerbehinderte ... aus".Wie sieht der Blinde das Schild , wenn er von langer Autofahrt ermüdet ankommt?
Ansonsten sehr amüsant. Da kann man sich auch fragen, ob immer jemand wirklich ein Krimineller ist, wenn er gesetzwidrig handelt... bezweifle ich schon lange.
29.04.10 22:25 Re: Deutsche Gesetze und Verordnungen
в ответ M.H. 29.04.10 15:27
Wenn man täglich gegen mindestens ein Gesetz oder Verordnung verstößt, befindet man sich in bester Gesellschaft.
"Schwerbehinderte" ist auch keine Lösung, dann gehören auch geistig Behinderte dazu. Da hätte ich auch meinen reservierten Parkplatz
"Schwerbehinderte" ist auch keine Lösung, dann gehören auch geistig Behinderte dazu. Da hätte ich auch meinen reservierten Parkplatz